Der Bundesrat beabsichtigt, das historische Gesetz, das den Erwerb von Immobilien durch im Ausland wohnhafte Ausländer regelt, zu überarbeiten. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören ein Verbot spekulativer Investitionen, strengere Regeln für Ferienwohnungen sowie eine Wiederverkaufspflicht für Personen, die das Land verlassen.
Dieser Inhalt wurde am 19. April 2026 um 09:15 veröffentlicht.
Riccardo Franciolli
Der Schweizer Immobilienmarkt steht seit längerer Zeit unter Druck. Wohnungsknappheit, steigende Mieten und Kaufpreise sowie ein anhaltendes Bevölkerungswachstum befeuern die politische Debatte darüber, wer Zugang zum Immobilienmarkt im Land haben kann – und haben soll.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beschlossen, die Lex Koller – das historische Gesetz zur Regelung des Immobilienerwerbs durch im Ausland ansässige Personen – zu überarbeiten und deutlich zu verschärfen. Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.
Was schlägt der Bundesrat vor?
Die konkret vorgeschlagenen Änderungen der Regierung sind weitreichend. Das Projekt sieht zunächst vor, den Erwerb von Geschäftsimmobilien zu reinen Anlagezwecken zu verbieten: Im Ausland ansässige Personen sollen Immobilien nur noch erwerben dürfen, wenn sie diese direkt für die Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nutzen. Käufe mit dem Ziel der Vermietung würden faktisch wieder untersagt.
Noch strengere Einschränkungen sind für indirekte Investitionen vorgesehen: Der Erwerb von Aktien börsennotierter Immobiliengesellschaften sowie Beteiligungen an Immobilienfonds und SICAV würde erneut einer Bewilligungspflicht unterstellt, was in der Praxis einem generellen Verbot gleichkäme.
Schließlich greift die Reform auch bei selbstgenutztem Wohneigentum ein: Staatsangehörige von Drittstaaten mit Wohnsitz in der Schweiz müssten wieder eine Bewilligung für den Erwerb beantragen. Zudem würde eine Wiederverkaufspflicht innerhalb von zwei Jahren greifen, falls die Immobilie nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt wird. Damit soll verhindert werden, dass eine Aufenthaltsbewilligung indirekt als Zugangskanal für Immobilieninvestitionen genutzt wird.
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